Vererben und Vermachen sind für viele Menschen dasselbe. Aber Achtung, juristisch gibt es große Unterschiede. Wer sein Testament errichtet, sollte die unterschiedlichen Rechte und Pflichte daher genau kennen.
Vermächtnisnehmer ist kein Erbe
Will der zukünftige Erblasser ganz bestimmte Vermögensgegenstände auf eine Person übertragen, kann er dies in einem Vermächtnis festlegen. So kann er Kunstwerke, Geldbeträge oder Immobilien vermachen. Es ist auch möglich, ein befristetes Wohnrecht als Vermächtnis zu übergeben. Der Vermächtnisnehmer ist kein Erbe und gehört auch nicht zur Erbengemeinschaft. Er muss innerhalb einer Frist bei den Erben einfordern, dass sie den Vermächtnisgegenstand herausgeben. Verweigern sich die Erben, kann der Vermächtnisnehmer seine Rechte einklagen.
Quelle: ratgeber-notar.de