Beurkundungszimmer

Unternehmen

Ein Unternehmer muss nicht nur betriebs­­wirt­schaft­­liche Gesichts­punkte, sondern auch eine Vielzahl rechtlicher Aspekte berück­sichtigen. Zur Vermeidung schwer­­­­wie­gen­der Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Grün­dung und Führung eines Unternehmens oder bei der Planung der Unter­nehmens­­­­nach­folge. Als Notare sind wir schon aufgrund unserer Erfahrung bei der Beant­wortung vieler in diesem Zusammenhang auftretender Fragen eine verlässliche Hilfe.

Die optimale Rechtsform

Eine wichtige Grund­lage ist die Frage der optimalen Recht­s­form für das Unternehmen. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu berück­sich­tigen. In rechtlicher Hinsicht fallen be­son­ders As­pekte des Gesell­schafts­rechts, des Handels­­bilanz­­rechts und des Steuer­rechts ins Gewicht. Von beson­derer Bedeutung für die Wahl der Rechts­form ist darüber hinaus die Haftungs­frage.

Die Firma – der Name eines Unternehmens

Bei der Auswahl des zulässigen Firmen­­namens und der Klärung von Fragen bin ich Ihnen als Notar gern behilflich. Die “Firma” ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handels­register eingetragen ist und im Geschäfts­­ver­kehr auftritt. Sie muss so ge­wählt werden, dass sie zur Kenn­­zeich­­nung des Unter­nehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich unter­scheidet. Der Firmen­­name kann durchaus ein unter­schei­dungs­­kräftiger Fantasie­name sein, der nicht dem Unter­nehm­ens­­­ge­gen­­­stand entnommen ist. In jedem Fall muss sich die Rechts­form des Unter­nehmens aus einem ent­­sprech­en­den Zusatz erkennen lassen.

Eintragungen im Handelsregister

Sofern sich bestimmte, für den Geschäfts­­verkehr be­deut­same Ver­­hält­nisse eines Unter­nehmens ändern, müssen diese in das Handels­re­gister eingetragen werden. Eintragungs­pflichtig sind bei­spiels­­weise:

  • Wechsel in der Geschäfts­führung,
  • Erteilung/Widerruf von Prokura,
  • Änderung der Firma oder des Unter­nehmens­­sitzes,
  • Errichtung von Zweig­nieder­lassungen,
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
  • Änderung des Gesellschafts­vertrages bei Kapital­gesellschaften.

Anmeldungen der ein­tragungs­­pflichti­gen Tat­sach­en beim Handels­register bedürfen der notariellen Be­glaub­ig­ung. Als Notar formuliere ich den Text der An­meld­ung und überwache die richtige Ein­tra­gung im Handels­­register. Ich berate um­fas­send über die mit der Eintragung zu­sam­men­­hängen­­den Fragen und kläre etwaige Zweifels­­fragen mit dem Register­­gericht. Die Notar­kosten für die An­meld­­ung sind genau im Gerichts- und Notar­kosten­gesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt und beweisen, dass guter Rat durchaus günstig sein kann.

Umorganisation und Verkauf von Unternehmens­anteilen

In einem dynamischen wirt­schaft­­lichen Um­feld werden Maß­nahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechts­form, Zusammen­schlüsse oder Ver­­schmelz­ung­en auch bei mittel­­stän­dischen und kleinen Unternehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Ver­änderungen eines ein­geführten Betriebs sind der Verkauf von Unter­nehmens­­an­teilen, die Um­wand­lung von Unternehmen und auch die Be­triebs­­auf­spalt­ung.

In der Sache handelt es sich dabei um kom­pli­zier­te rechtliche Vorgänge, wes­halb der Ge­setz­­geber in vielen Fällen die Beratung durch den Notar vor­gesehen hat.

Unternehmensnachfolge

Wird die Not­wen­dig­­keit, eine sinnvolle und juristisch einwandfreie Nach­folge­­regelung zu finden, nicht rechtzeitig erkannt, kann dies in einem Unternehmen schnell zur Krise führen. Dramatisch, weil im schlimmsten Fall zahlreiche Arbeits­­plätze betroffen sind. Vor­ran­gige Ziele der Nach­folge­­regelung sind die Erhaltung des Betriebes und natürlich auch die Ver­sorgung des aus­schei­den­den Senior­chefs bzw. seiner An­ge­hörigen. Für einen reibungs­losen Übergang sollte die geeignete Nachfolgerin oder der geeignete Nachfolger für Inhaber­­schaft und Ge­schäft­s­­führ­ung früh­zeitig ausgewählt und mög­lichst noch während der aktiven Phase des Senior­chefs in den Betrieb eingebunden werden.

Neben der geplanten Unternehmens­nachfolge sollte auch der Fall des plötz­lichen Ver­sterbens eines Geschäfts­inhabers bedacht werden. Gerade in einem solchen Fall kann das Unter­­lassen einer test­a­ment­arischen Anordnung das Ende eines Unter­­nehmens bedeuten.

Nicht nur bei komplexen Unter­nehmens­strukturen muss dringend davon ab­ge­raten werden, ohne eine sach­­ver­ständige Beratung selbst, etwa mit einem eigen­­händigen Testament, die Nachfolge regeln zu wollen. Bei der not­wendigen Ab­stim­mung mit den ge­sell­schafts­ver­trag­­lichen Regelungen stoßen auch erfahrene Geschäfts­leute schnell an ihre Grenzen. Bei den Mög­lich­­keiten einer aus­ge­wo­gen­en test­a­ment­a­risch­en oder vertrag­lichen Regelung zu beraten, ist eine ganz wesent­liche Aufgabe des Notars.

Notarielle Tätigkeiten

Notariellen Rat und notarielle Ver­trags­ge­stal­tungen kön­nen Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Hier stellen wir Ihnen beson­ders wich­ti­ge und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor.

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