Unternehmen
Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch eine Vielzahl rechtlicher Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens oder bei der Planung der Unternehmensnachfolge. Als Notare sind wir schon aufgrund unserer Erfahrung bei der Beantwortung vieler in diesem Zusammenhang auftretender Fragen eine verlässliche Hilfe.
Die optimale Rechtsform
Eine wichtige Grundlage ist die Frage der optimalen Rechtsform für das Unternehmen. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform ist darüber hinaus die Haftungsfrage.
Die Firma – der Name eines Unternehmens
Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von Fragen bin ich Ihnen als Notar gern behilflich. Die “Firma” ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt. Sie muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich unterscheidet. Der Firmenname kann durchaus ein unterscheidungskräftiger Fantasiename sein, der nicht dem Unternehmensgegenstand entnommen ist. In jedem Fall muss sich die Rechtsform des Unternehmens aus einem entsprechenden Zusatz erkennen lassen.
Eintragungen im Handelsregister
Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens ändern, müssen diese in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:
- Wechsel in der Geschäftsführung,
- Erteilung/Widerruf von Prokura,
- Änderung der Firma oder des Unternehmenssitzes,
- Errichtung von Zweigniederlassungen,
- Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG und
- Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.
Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Als Notar formuliere ich den Text der Anmeldung und überwache die richtige Eintragung im Handelsregister. Ich berate umfassend über die mit der Eintragung zusammenhängenden Fragen und kläre etwaige Zweifelsfragen mit dem Registergericht. Die Notarkosten für die Anmeldung sind genau im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt und beweisen, dass guter Rat durchaus günstig sein kann.
Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen
In einem dynamischen wirtschaftlichen Umfeld werden Maßnahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse oder Verschmelzungen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung.
In der Sache handelt es sich dabei um komplizierte rechtliche Vorgänge, weshalb der Gesetzgeber in vielen Fällen die Beratung durch den Notar vorgesehen hat.
Unternehmensnachfolge
Wird die Notwendigkeit, eine sinnvolle und juristisch einwandfreie Nachfolgeregelung zu finden, nicht rechtzeitig erkannt, kann dies in einem Unternehmen schnell zur Krise führen. Dramatisch, weil im schlimmsten Fall zahlreiche Arbeitsplätze betroffen sind. Vorrangige Ziele der Nachfolgeregelung sind die Erhaltung des Betriebes und natürlich auch die Versorgung des ausscheidenden Seniorchefs bzw. seiner Angehörigen. Für einen reibungslosen Übergang sollte die geeignete Nachfolgerin oder der geeignete Nachfolger für Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig ausgewählt und möglichst noch während der aktiven Phase des Seniorchefs in den Betrieb eingebunden werden.
Neben der geplanten Unternehmensnachfolge sollte auch der Fall des plötzlichen Versterbens eines Geschäftsinhabers bedacht werden. Gerade in einem solchen Fall kann das Unterlassen einer testamentarischen Anordnung das Ende eines Unternehmens bedeuten.
Nicht nur bei komplexen Unternehmensstrukturen muss dringend davon abgeraten werden, ohne eine sachverständige Beratung selbst, etwa mit einem eigenhändigen Testament, die Nachfolge regeln zu wollen. Bei der notwendigen Abstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen stoßen auch erfahrene Geschäftsleute schnell an ihre Grenzen. Bei den Möglichkeiten einer ausgewogenen testamentarischen oder vertraglichen Regelung zu beraten, ist eine ganz wesentliche Aufgabe des Notars.
Notarielle Tätigkeiten
Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Hier stellen wir Ihnen besonders wichtige und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor.
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Beglaubigungen