Skulptur im Beurkundungszimmer

Ehe und Partnerschaft

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben. Für den ge­mein­samen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sogenannte nicht­ehe­liche Lebensgemeinschaften.

Individuelle Vereinbarungen für zentrale Fragen sind möglich

Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z. B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall der “internationalen Ehe”?

Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Das Gesetz bietet die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbstständig die passende Regelung zu wählen. Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Als Notar gebe ich Ihnen als unparteiischer Berater gern Einblick und bin dabei behilflich, einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag zu erarbeiten. Eine maßgeschneiderte, rechtlich sichere Lösung für Ihre persönliche Lebenssituation.

Notarielle Tätigkeiten

Notariellen Rat und notarielle Ver­trags­ge­stal­tungen kön­nen Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Hier stellen wir Ihnen beson­ders wich­ti­ge und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor.

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