Ein Ehevertrag verhindert Streit und langwierige Scheidungsverfahren. In einem Ehevertrag können die gesetzlichen Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich abgeändert oder ausgeschlossen werden.

Für Heiratswillige ist 2022 reich an Schnapszahltagen, an denen sich der Bund fürs Leben unvergesslich besiegeln lässt. Den Zauber, der diesem Anfang innewohnt, wollen sich viele dabei nicht durch so etwas Nüchternes wie einen Ehevertrag trüben lassen. Er gilt als unromantisch oder gar als Misstrauensbeweis. Doch das Gegenteil ist richtig. Das Paar verspricht sich mit einem Ehevertrag, im Guten auseinanderzugehen, falls es wider Erwarten mit der Ehe nicht klappen sollte. Die Eheleute haben dadurch Klarheit und Planungssicherheit. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Ehe nicht hält, ist groß – 2020 lag die Scheidungsquote in Deutschland bei 38,5 Prozent. „Besser also in guten Tagen für schlechte vorsorgen“, rät Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer.

Kann man einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit machen?

Ein Ehevertrag kann laut § 1408 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowohl vor als auch nach der Eheschließung aufgesetzt werden. Er muss notariell beurkundet werden. In einem Beratungsgespräch mit einer Notarin oder einem Notar wird zunächst die Ausgangslage geklärt. „Wir stellen Fragen, an die die Eheleute häufig gar nicht gedacht hätten“, erläutert Thelen. „Die Erforschung des Willens beider Seiten in Bezug auf mögliche Ereignisse in der Zukunft ist essenziell“, so Thelen weiter. Natürlich kommt es vor, dass die Partner unterschiedliche Vorstellungen von einzelnen Punkten haben. Die Notarin oder der Notar steht dann beiden Parteien gleichsam beratend und neutral zur Seite. Zu echtem Streit kommt es aber selten, denn die Eheleute befassen sich mit diesen empfindlichen Themen zu einem Zeitpunkt, an dem sie eine gemeinsame Zukunft planen, also in einem Moment, in dem beide Seiten noch umfänglich an fairen Reglungen für den Fall einer Trennung interessiert sind. „Werden die Themen hingegen erst besprochen, wenn die Ehe bereits in einer Krise ist, stehen häufig verletze Gefühle im Weg und die Kompromissbereitschaft sinkt gegen Null“, so Thelen. Übrigens sind diese Beratungstermine alle in der vom Gesetzgeber für den Ehevertrag vorgesehenen Notargebühr enthalten. Die gesetzliche Höhe der Gebühr orientiert sich am Vermögen der Eheleute und ist daher sozialverträglich gestaltet.

Ist der gemeinsame Wille des Paares erforscht, prüft die Notarin oder der Notar, ob die gesetzlichen Regelungen bereits die Vorstellungen der Parteien abbilden. Manchmal kommen die Beteiligten zu dem Ergebnis, dass ein Ehevertrag nicht erforderlich ist.

Sinnvoll oder nicht: Wann sollte man einen Ehevertrag schließen?

In vielen Fällen entsprechen die im Gesetz normierten Folgen einer Scheidung nicht den Vorstellungen der Ehepartner. Wer etwa während der Ehe ein Unternehmen aufbaut, kann im Scheidungsfall hart von dem Zugewinnausgleich betroffen sein. Ist das Kapital im Unternehmen gebunden, muss ein Darlehen zur Finanzierung der Ausgleichsforderung aufgenommen oder gar das Unternehmen verkauft werden.

Auch kann es sinnvoll sein, den Wertzuwachs von geerbtem Vermögen vom Zugewinnausgleich auszunehmen. Wer etwa während der Ehe ein Haus in guter Lage geerbt hat, für den kann eine Scheidung schnell teuer werden. Schlimmstenfalls muss die Immobilie – möglicherweise das Elternhaus – verkauft werden.

Ein Ehevertrag kann ebenfalls dazu dienen, die Rechte der Eheleute zu stärken. So kann es etwa ratsam sein, einen individuellen Unterhaltsanspruch für den kinderbetreuenden Ehegatten zu vereinbaren. Der Individualität sind hierbei kaum Grenzen gesetzt.

Wann ist ein Ehevertrag ungültig?

Ein Ehevertrag wird zwischen Eheleuten in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen. Das bedeutet jedoch nicht, dass er nicht unwirksam sein oder von einer Partei angefochten werden kann. So ist ein Ehevertrag in der Regel dann ungültig, wenn er sittenwidrig ist oder gegen geltendes Recht verstößt. Dies ist etwa der Fall, wenn der Vertrag eine der involvierten Parteien stark benachteiligt. Die gesetzlich vorgesehene unabhängige Prüfung durch eine Notarin oder einen Notar soll Benachteiligungen und andere Fallstricke in der Vertragsgestaltung vermeiden.

Quelle: notar.de