Die Schulferien werden von vielen Familien für Reisen genutzt. Verreist ein minderjähriges Kind nicht mit beiden Elternteilen, kann es sinnvoll sein, die Begleitperson zu bevollmächtigen.
Wann benötige ich eine Reisevollmacht?
Das Auswärtige Amt empfiehlt eine Reisevollmacht immer dann, wenn ein Kind auf einer Auslandsreise nicht von beiden Elternteilen begleitet wird. Dies erleichtert der Grenzpolizei, eine Kindesentziehung oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes aus dem Einflussbereich eines Erziehungsberechtigten auszuschließen.
Darüber hinaus sehen die Einreisebestimmungen verschiedener Staaten eine entsprechende Einverständniserklärung bzw. Reisevollmacht vor. „Vor einer Auslandsreise sollte man sich daher unbedingt über die gültigen Einreisebestimmungen informieren, zum Beispiel über die Internetseite des Auswärtigen Amtes“, rät Thelen.
Wie sieht eine Reisevollmacht aus?
„Reisevollmachten erschöpfen sich regelmäßig in einer formlosen Einverständniserklärung der personensorgeberechtigten Person(en)“, erläutert Thelen. Muster und Vordrucke für Reisevollmachten finden sich im Internet, etwa auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. Neben der Einverständniserklärung sollte eine Reisevollmacht die vollständigen Personalien sowohl der oder des Vollmachtgeber(s) als auch der oder des Minderjährigen sowie der Begleitperson(en) enthalten. „Ich persönlich empfehle zudem die Aufnahme der Telefonnummer des Vollmachtgebers“, rät Thelen. „Dies ermöglicht den Behörden etwaige Rückfragen“. Darüber hinaus bietet es sich an, der Reisevollmacht Kopien der Ausweispapiere der Sorgeberechtigten sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes beizufügen. Welche Dokumente im Einzelnen erforderlich sind, erfährt man bei der Auslandsvertretung des Reiselandes und auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Wann muss man für eine Reisevollmacht zum Notar?
„Eine notarielle Beglaubigung ist nicht in jedem Fall erforderlich“, informiert Thelen. „In vielen Ländern genügt eine formlose Einverständniserklärung.“ Manche Länder, etwa Griechenland oder Bosnien und Herzegowina, akzeptieren die Vollmacht allerdings nur, wenn sie beglaubigt ist. In einigen Ländern ist daneben sogar eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich. „In Zweifelsfällen kann man die Reisevollmacht beim Notar beglaubigen lassen, um etwaige Probleme bei der Anerkennung im Reiseland von vorneherein zu vermeiden“, empfiehlt Thelen.
In welcher Sprache sollte die Reisevollmacht abgefasst sein?
„Damit die Reisevollmacht am Reiseziel anerkannt wird, sollte sie auf Englisch oder in der Landessprache des Ziellandes verfasst sein“, erklärt Thelen. Viele Vordrucke und Muster sind jedoch mehrsprachig gehalten. Eine Übersetzung ist dann nicht erforderlich.
Quelle: notar.de