Sie wollen eine Wohnung erwerben, Ihr Haus verkaufen oder Anteile an einer GmbH übertragen? Damit bei einem Notar eine unabhängige Beratung erfolgen und sämtliche Erklärungen rechtssicher beurkundet werden können, sollten in der Regel alle Beteiligten persönlich beim Termin anwesend sein. Es gibt jedoch Situationen, wie eine Krankheit oder eine längere Abewesenheit, die eine persönliche Teilnahme verhindern. Gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie kann im Ausnahmefall, um das Kontaktrisiko für Personen zu minimieren, die zu einer Risikogruppe zählen, eine rechtssichere Beurkundung auch ohne die persönliche Anwesenheit durchgeführt werden.
In Ausnahmefällen kann sogar eine vollmachtlose Vertretung in Betracht kommen. Bei dieser Verfahrensweise ist allerdings eine nachträgliche Zustimmung erforderlich. Hierzu müssen Sie als vollmachtlos Vertretener im Nachgang nochmals mit Ihrer Unterschrift notariell bestätigen, dass die Erklärungen in dem Vertrag in Ihrem Sinne abgegeben wurden. Bis zu dieser Genehmigung ist der Vertrag noch unwirksam. Das bedeutet auch, dass der andere Vertragsteil, welcher persönlich bei der Beurkundung anwesend war, bis zu diesem Zeitpunkt keine Sicherheit hat, dass der Vertrag auch tatsächlich zustande kommt.
Nachteile im Blick behalten
Sowohl die Errichtung einer notariellen Vollmacht im Vorfeld des Vertragsschlusses als auch die Zustimmung im Nachgang verursachen Mehrkosten. Neben diesem augenfälligen Kostennachteil muss stets bedacht werden, dass bei der Beurkundung in Anwesenheit aller Beteiligten aufkommende Fragen häufig direkt geklärt werden können. Alle anderen Lösungen erfordern einen höheren Abstimmungs- und Beratungsbedarf im Vorfeld der notariellen Beurkundung. Änderungen, die erst während der Beurkundung sichtbar werden, können mit den unmittelbar Betroffenen nicht oder nur schwer abgestimmt werden. Die persönliche Anwesenheit ist und bleibt der Königsweg, von dem man nur aus guten Gründen abweichen sollte. Wenn sachliche Gründe, wie beispielsweise eine Erkrankung, vorliegen, können Notarinnen und Notare übrigens auch außerhalb ihrer Geschäftsstelle tätig werden und Sie etwa im Krankenhaus aufsuchen.
Fazit
Die notarielle Beurkundung gewährleistet die Belehrung der Beteiligten und eine ausgewogene Vertragsgestaltung. Die persönliche Anwesenheit bei der Beurkundung ist daher im eigenen Interesse stets zu bevorzugen. Wenn dieser jedoch sachliche Gründe entgegenstehen, bietet das notarielle Verfahren aber die notwendige Flexibilität, um auch hier zu rechtssicheren Lösungen zu gelangen.
Quelle: notar.de