Immobilien

Sie möchten eine Immobilie erwerben oder verkaufen? Ein solcher Kauf oder Verkauf stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung her ein ganz besonderes Geschäft dar: Große Teile des ersparten Vermögens müssen investiert, meist zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz in der Regel der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens. Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden, ist gesetzlich die Mitwirkung eines Notars vorgesehen.

Die Rolle des Notars beim Immobilienkauf

Als Notar sorge ich für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und helfe Risiken zu vermeiden. Ich kümmere mich um die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwache die Eigentums­umschreibung im Grundbuch auf den Käufer. Es muss beispielsweise verhindert werden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne die Immobilie zu erhalten. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu bekommen. Als Notar informiere ich über die Regelungs­möglich­keiten und erstelle darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages. Bestehende Grundbuch­lasten werden ebenso bedacht, wie etwa der Umgang mit eventuell bestehenden Miet­verhältnissen. Immobilien­kaufverträge können den Erwerb eines Ein- oder Mehrfamilien­hauses genauso betreffen wie den eines Bau­platzes, einer Eigentums­wohnung oder auch eines Erb­baurechts. Die Besonder­heiten jedes Objekts wirken sich auf die Gestaltung des Vertrags aus. Dies gilt vor allem für einen sogenannten „Bauträger­vertrag“, mit dem der Käufer ein Grund­stück oder einen Grundstücks­anteil in Verbindung mit einem Gebäude (Haus oder Wohnung) erwirbt, das erst noch gebaut wird. Bauherr dieser Immobilie ist dabei der Verkäufer.

In der Beurkundung selbst erörtere ich als Notar noch einmal die zwischen den Parteien verhandelten Details, wie sie in den Kauf­vertrag aufgenommen worden sind. In meiner vermittelnden Rolle stelle ich sicher, dass der Immobilien­kaufvertrag juristisch einwandfrei ist.

Grundstückskaufvertrag und Finanzierung

Die Finanzierung eines Immobilien­kaufs sollte in jedem Fall vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bank­darlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank klären, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Als Notar stimme ich daraufhin die Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungs­zeit­punkt ab. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kauf­vertrages schon im Einzelnen geklärt, kann und sollte das zur Absicherung des Darlehens dienende Grund­pfandrecht (Grund­schuld oder Hypothek) direkt im Anschluss an den Kauf­vertrag beurkundet werden.

Folgende Aspekte regelt ein Notar in jedem Immobilienkaufvertrag

  • Schutz von Käufer und Verkäufer,
  • Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
  • Gewährleistung für Mängel,
  • Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
  • Aufteilung der Erschließungskosten
  • Notwendigkeit von Vermessungen (Teilflächenkauf)

Kosten

Für die Tätigkeiten im Rahmen der Immobilien­übertragung fallen die im Gerichts- und Notarkosten­gesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelten, gesetzlich genau vor­geschriebenen Gebühren und Auslagen an.

Hilfreiche Links
Glossar der Bundesnotarkammer zu Immobilienkaufverträgen
Merkblatt der Bundesnotarkammer zum Kauf eines gebrauchten Hauses
Glossar der Bundesnotarkammer zu Wohnungs- und Bauträgerkaufverträgen
Glossar der Bundesnotarkammer zu Grundschulden und Hypotheken

Notarielle Tätigkeiten

Notariellen Rat und notarielle Ver­trags­ge­stal­tungen kön­nen Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Hier stellen wir Ihnen beson­ders wich­ti­ge und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor.

Immobilien
Unternehmen
Schenken & Vererben
Ehe & Partnerschaft
Notfallvorsorge
Beglaubigungen